Wer einen Balkon hat, kann es sich in der warmen Jahreszeit dort gemütlich machen. Balkon-Vorbauten steigern die Lebensqualität der im Haus wohnenden Menschen. Wer beruflich eingespannt ist, freut sich auf die Feierabend-Entspannung in der grünen Oase und hat keine Lust auf eine Fahrt zum Stadtpark. Sogar heute gibt es noch Häuser ohne Balkon-Anbau. Allerdings hat man heutzutage die Möglichkeit, den Balkonbau nachträglich durchzuführen. Bei den Anbauten handelt es sich meist um Metallbau Konstruktionen.
Wann ist eine Baugenehmigung für Balkone notwendig?
Da es sich auch beim nachträglichen Balkonbau um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt, benötigt man dafür unter Umständen eine Baugenehmigung. Zuvor kann sich der Bauherr dazu bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, ob im regionalen Bebauungsplan Einschränkungen vorliegen. Sind die baulichen Voraussetzungen erfüllt, erstellt der Bauherr den Bauantrag für den neuen Balkon und reicht ihn beim Bauamt ein. Das Bauamt überprüft den Antrag und erteilt die Baugenehmigung, wenn er die Vorgaben der betreffenden Landesbauordnung erfüllt.
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist nicht erforderlich, wenn es einen rechtsgültigen örtlichen Bebauungsplan gibt, in dem festgehalten ist, dass ein Balkon-Anbau möglich ist. Ist das der Fall, muss der Bauherr dem Bauamt sein Vorhaben nur noch mitteilen. Allerdings sehen heute immer mehr Landesbauordnungen genehmigungsfreie Verfahren vor.
Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken
Bei immer mehr genehmigungsfreien Baumaßnahmen gibt es rechtliche Probleme, weil die in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden. Liegt ein solcher Fall vor, hat der Nachbar das Recht, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Verstoß zu klagen und den Rückbau des Balkons zu verlangen. Die Abstandsflächen sind für eine ausreichende Belüftung, Belichtung und aus Brandschutzgründen notwendig. Die meisten Landesbauordnungen schreiben die zentimetergenaue Einhaltung der Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken vor.
Konstruktionsarten
Es gibt zwei Möglichkeiten des nachträglichen Balkon-Baus: Man errichtet einen Vorstell-Balkon (Steh-Balkon) oder einen Kragarm-Balkon (Hänge-Balkon). Der Steh-Balkon ist eine eigenständige selbsttragende Konstruktion aus einer Bodenplatte, die auf vier Stützpfeilern ruht und die direkt vor die Fassade gestellt wird. Über Verschraubungen und ein Schleppblech wird die Konstruktion mit der Hauswand verbunden. Die stützenden Elemente stehen auf Punktfundamenten. Für diese Lösung entscheidet man sich, wenn man eine einfach zu realisierende Metallbau Balkon-Konstruktion benötigt. Größere Bodenflächen werden mit mehr als vier Pfeilern gesichert.
Beim Kragarm-Balkon wird die Metallbau-Konstruktion über energetische gedämmte Stahlträger in der Geschossdecke sicher verankert. Im Idealfall ist die dafür benötigte Mauerwerks-Öffnung (Fenster) schon vorhanden, sodass die Brüstung unter ihr einfach herausgeschlagen und mit einem Sturz gesichert werden kann. Ist das Mauerwerk des Gebäudes tragfähig genug, wird der Kragarm-Balkon mit winkelförmigen Halterungen am Gebäude fixiert. In manchen Fällen dienen Stahlseile rechts und links als zusätzliche Sicherungen.
Wann wird welche Balkonbau-Konstruktion einsetzt?
Vorstell-Balkons findet man häufig bei Altbauten, deren Tragfähigkeit zum Halten der Geschossdecke nicht ausreicht. Außerdem baut man sie meist in größeren Wohnanlagen, wo mehrere Vorbauten übereinander angeordnet sind. Vorstell-Balkons können nur dort errichtet werden, wo die Stützen auf einem ausreichend tragfähigen Fundament stehen. Freistehende Metallbau-Konstruktionen mit vier Stützpfeilern sind eine geringere Belastung für die Fassade als solche mit nur zwei Pfeilern.
Hängebalkons werden dort angebaut, wo die Bausubstanz ausreichend stabil ist oder wo keine freistehende Metallbau-Konstruktion erlaubt ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Konstruktion auf einer Einfahrt oder einem Gehweg stünde.
Energetisch günstiger nachträglicher Balkon-Anbau
Die energetisch günstigste Lösung sind freistehende und hängende Balkon-Konstruktionen: Bei ihnen sind nur wenige Verschraubungen mit dem Mauerwerk nötig, die die Außen-Dämmung des Hauses durchdringen. So ist der Wärmeverlust des Gebäudes nur gering. Bei Steh-Balkonen muss das Schlepp-Blech einen ausreichenden Abstand zur Fassade haben, sodass man später unproblematisch dämmen kann. Der günstigste Zeitpunkt für den nachträglichen Balkon-Anbau ist dann, wenn das Haus ohnehin energetisch saniert wird. Bei Kragarm-Balkonen muss man ebenfalls auf eine optimale thermische Trennung des Balkon-Anbaus von der Fassade achten, da er sonst als Wärmebrücke wirkt und die Heiz-Wärme nach außen ableitet. Sie wird durch ein Wärme-Dämm-Element gewährleistet, das in die Geschossdecke eingesetzt und an der anderen Seite mit der Balkonplatte fest verbunden wird.
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Hallo,
sehr informativ. Vielen Dank! Eine Frage hab ich noch. Eigentlich müssten vezinkte Schwerlaststützen doch auch als “Balkonbeine” eines Vorstellbalkons ausreichen, oder?
Liebe grüße
Karin klein
Guten Tag Frau Klein,
wie die Konstruktion beschaffen sein muss und was möglich oder nicht möglich ist, hängt sehr von der Statik des Hauses und der Beschaffenheit des Geländes ab. Ihre Frage lässt sich daher nicht pauschal beantworten.
Zur Prüfung ziehen Sie einen Statiker hinzu.
MfG Jens Stücken · Metallbau Heiner Dresrüsse
Hallo Herr Stücken,
brauche ich für den Bauantrag eines Vorstellbalkons von 4×4 m
einen vorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur?
Wir empfehlen, für den Bauantrag einen Architekten zu beauftragen.
MfG Jens Stücken · Heiner Dresrüsse GmbH